Ein Update zu Rn. 250

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Ehepartner ist Sekretärin im Kanzlei eines Parteivertreters
Update vom 14.02.2019

Nach BGH Beschluss vom 21.6.2018 - I ZB 58/17 (Rn. 14 f.) ist eine Ablehnung eines staatlichen Richters auch dann möglich, wenn seine Ehefrau in der Kanzlei eines Parteivertreters als Sekretärin beschäftigt ist. Nicht nötig für die Kanzleizurechnung ist demnach, dass der Ehepartner Rechtsanwalt in der betroffenen Kanzlei ist. Folglich gilt die Kanzleizurechnung von Ablehnungsgründen erst recht bei angestellten Anwälten.




← Zurück zur Updateübersichtzuletzt bearbeitet: 14.02.2019 10:19:05


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