Ein Update zu Rn. 44

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

'Manifest' bei der ICSID
Update vom 19.12.2016

James Crawford (Richter am IGH) äußerte sich in einem Vortrag zu dem "manifesten" Fehlen der Voraussetzungen von Art. 14 ICSID-Konvention, die nach Art. 57 ICSID-Konvention eine Ablehnung eines Schiedsrichters in ICSID-Verfahren rechtfertigt. Er ging dabei davon aus, dass die Formulierung mit dem Wort "manifest", den aus Sicht des Ablehnungswilligen strengsten Test darstelle. In der Praxis sei jedoch kaum ein Unterschied zwischen den "strengen" ICSID-Voraussetzungen und den Voraussetzungen in der normalen Schiedsgerichtsbarkeit außerhalb der ICSID zu erkennen. (Parga, Crawford on “the ideal arbitrator”, GAR 18 October 2016)

Es fragt sich allerdings, warum die Ablehnungsvoraussetzungen der ICSID in der Theorie anders verstanden werden sollen als in der Praxis. Auch Crawford scheint diese Praxis nicht zu kritisieren. Es macht allerdings kaum Sinn, eine theoretisch besonders hohe Hürde für Ablehnungen zu vertreten und dennoch eine gegenläufige Praxis zu akzeptieren.




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