Ein Update zu Rn. 617

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Small Talk stellt keinen Ablehnungsgrund dar
Update vom 13.02.2017

In einem SCC-Verfahrn (SCC arbitration 2012/002) konnte die ablehnende Partei offenbar nicht beweisen, dass die einseitige Unterhaltung eines parteiernannten Schiedsrichters mit dem Rechtsanwalt der ihn ernennden Partei an einer Kaffeemaschine über reinen "Small Talk" hinaus ging. Die SCC wies den Ablehnungsantrag zurück. 

Diese Entscheidung zeigt, dass ein Ablehnungsgrund wegen einer ex parte Kommunikation nur dann in Betracht kommt, wenn der Inhalt der Kommunikation überhaupt in Zusammenhang mit dem aktuellen Verfahren steht. Eine einseitige Kommunikation des Schiedsrichters, die nur "Small Talk" enthält, kann keine Zweifel an seiner Unbefangenheit begründen.




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