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Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Besondere Verfahrensverstöße können auf eine Voreingenommenheit schließen lassen
Update vom 31.03.2017

Das OLG Frankfurt a.M. hat in OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.06.2016 - 4 W 22/16 ausgeführt, dass Verfahrensverstöße eines staatlichen Richters grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund darstellen. Dies könne nur der Fall sein, wenn die Verfahrensfehler besondere Außmaße erreichen und deswegen als ein Ausdruck der Voreingenommenheit gewertet werden müssen.




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Grobe Verfahrensverstöße können Zweifel an der Unbefangenheit rechtfertigen
Update vom 08.07.2024

Für den staatlichen Richter wird in OLG München, Beschluss vom 24.11.2023 – 28 W 1292/23 festgestellt, dass grobe Verfahrensverstöße Zweifel an der Unbefangenheit rechtfertigen. In diesem Fall wurde u.a. ein an sich zu erteilendes und von der anderen Partei beantragtes Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren vom zuständigen Richter nicht erteilt. 




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