Ein Update zu Rn. 220
Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und KasuistikKonzernzurechnung bei der Ablehnung von staatlichen Richtern in Deutschland
Update vom 19.12.2016
Bei einer Ablehnung eines staatlichen Richters ging das LG Freiburg, Beschluss v. 20.11.2015 - 5 O 140/15 (Rn. 9) auf den Umstand ein, dass der Richter in seiner früheren Kanzlei auch die Muttergesellschaft der jetzigen Partei vertreten oder beraten hat. Eine Befangenheit des Richters lehnte das Gericht aber aus anderen Gründen (insbesondere wegen der mangelnden zeitlichen Nähe (siehe dieses Werk Rn. 213 ff.) ab).
← Zurück zur Updateübersichtzuletzt bearbeitet: 19.12.2016 18:52:17
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