Ein Update zu Rn. 532
Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und KasuistikZwei Ernennungen in den letzten drei Jahren
Update vom 13.02.2017
In Anbetracht der in Rn. 532 erwähnten Daumenregel war die SCC in SCC arbitration 2015/064 relativ streng. Dort wurde ein Schiedsrichter u.a. deswegen abgelehnt, weil er in den letzten drei Jahren bereits zwei mal von der selben Partei ernannt wurde. Ferner war offenbar streitig, ob dies offenbart wurde. Die SCC bestätigte die Ablehnung.
Vermutlich war ausschlaggebend, dass der Schiedsrichter eine Offenbarung dieser Tatsache nicht beweisen konnte.
← Zurück zur Updateübersichtzuletzt bearbeitet: 13.02.2017 16:05:48
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