3 Updates zu Rn. 626

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Wiederholte ungünstige aber rechtmäßige Entscheidungen sind kein Ablehnungsgrund
Update vom 19.12.2016

In Decision on the Proposal to Disqualify a Majority of the Tribunal, in ConocoPhilips Company et al. v. The Bolivian Republic of Venezuela, ICSID Case No. ARB/07/30 (05.05.2014) nannte die Beklagte eine ablehnende Entscheidungen des Tribunals zum Antrag der Beklagten auf Anberaumung eines besonderen mündlichen Termins als Ablehnungsgrund. Die Beklagte sah hierin das letzte Stück einer Kette von Fehlentscheidungen zu ihren Lasten, die eine Ablehnung rechtfertige (dort Rn. 23). Der Vorsitzende des ICSID Administrative Council wies die Ablehnung jedoch zurück. Denn diese Entscheidung waren durch das grundsätzlich gegebene Ermessen des Tribunals hinsichtlich der Verfahrensgestaltung gedeckt und deswegen rechtmäßig. Deswegen konnte dies keinen Ablehnungsgrund darstellen (dort Rn. 55).  




← Zurück zur Updateübersichtzuletzt bearbeitet: 19.12.2016 18:52:45

Vermeintlich fehlerhafte frühere Entscheidungen begründen grds. keinen Ablehnungsgrund
Update vom 31.03.2017

Der BGH hat in BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - AnzZ (B) 2/16 (Rn. 9) erneut bekräftigt, dass eine Ablehnung eines staatlichen Richters grundsätzlich nicht mit möglichweise fehlerhaften Entscheidungen in der Vergangenheit begründet werden kann. Denn das Ablehnungsgrecht sei grundsätzlich nicht dafür gedacht, die Richtigkeit einer richterlichen Entscheidung anzugreifen. Ferner sei ein Ablehnugsgrund ausgeschlossen, wenn die vorgebrachte frühere Entscheidung rechtmäßig war und deswegen schon kein Grund zu einer Beanstandung besteht.




← Zurück zur Updateübersichtzuletzt bearbeitet: 31.03.2017 12:25:01

Rechtmäßige prozessuale Entscheidungen sind auch dann kein Ablehnungsgrund, wenn sie für eine Partei ungünstig sind.
Update vom 31.03.2022

In OLG Dresden, Beschluss vom 18.05.2021 - 4 W 283/21 ging es darum, dass ein staatlicher Richter einen Terminverlegungsantrag ablehnte. Diese Entcheidung war rechtmäßig. Darüberhinaus untersuchte das OLG aber auch, ob diese rechtmäßige Entscheidung aber aus anderen Gründen auf eine Befangenheit des Richters schließen lasse. Dies lehte es ab. In der Tat können Fälle denkbar sein, in denen der Schiedsrichter oder staatliche Richter mehrere Entscheidung trifft, die z.B. alle innerhalb seines Ermessens liegen und deswegen - jeweils für sich genommen - rechtmaßig sind. Und dennoch kann er sein Ermessen immer nur zulasten einer Partei ausgeübt haben. Dann würde aber durch eine Gesamtbetrachtung der Entscheidungen wohl eine Rechtswidrigkeit einzelner Entscheidungen vorliegen oder zumindest naheliegen. Denn der Richter würde den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzten, wenn er durch seine Ermessensausübung erkennbar eine Partei benachteiligt. Sollte es aber möglich sein, mit rechtmäßiges Entscheidungen erkennbar und zielgerichtet aus sachwidrigen Gründen eine Partei zu benachteiligen, könnte dies ein Ablehnunungsgrund sein. Dies dürfte aber nur schwerlich in der Praxis möglich sein, da eine Rechtswidrigkeit solcher Entscheidungen näherliegt.




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