Ein Update zu Rn. 645

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Mitwirkung an Festschrift für eine Naturalpartei vs. Mitwirkung an einer Kommentierung
Update vom 21.11.2019

In BGH, Beschluss vom 07.11.2018 - IX ZA 16/17 = openJur 2018, 1047 entschied der BGH, dass die Mitwirkung an einer Festschrift für eine Person, die jetzt Prozesspartei ist, die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt. Dies gilt für den BGH sowohl für die Abfassung eines lobenden Geleitwortes für die Festschrift als auch für das Verfassen normaler Festschriftenbeiträge. Denn hierdurch werde eine besondere Hochachtung der Richter gegenüber der Prozesspartei ausgedrückt. Erschwerend kam hinzu, dass in dieser Festschrift auch die fachlichen Fähigkeiten der Prozesspartei besonders hervorgehoben wurden und eben diese Fähigkeiten im nun vorliegenden Haftungsprozess vom Prozessgegner angezweifelt wurden. Insoweit kann hier eine emotionale Beeinträchtigung vorliegen, da die Autoren der Festschrift durch ihre Teilnahme eine besondere Verbundenheit mit der Prozesspartei öffentlich kund getan haben. Ferner kann in diesem speziellen Fall ein Vorurteil zu befürchten sein, da die Autoren offenbar von besonderen fachlichen Fähigkeiten des Geehrten ausgehen (vgl. Rn. 646).

In derselben Entscheidung wurde die Besorgnis der Befangenheit jedoch abgelehnt, wenn es sich um eine normale Veröffentlichung wie eine Kommentierung handelt, die nicht zur besonderen Ehrung einer Person dient. Denn die bloße Mitautorenschaft führe nicht zu einer besonders engen Zusammenarbeit.




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