Ein Update zu Rn. 656

Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und Kasuistik

Empfehlung eines beteiligten Anwalts an Ehepartner
Update vom 24.04.2019

Der 20. Zivilsenat des KG (KG Beschlus, vom 10.12.2018, Az. 20 U 66/17) urteit hinsichtlich der Frage, ob die Madatierung der betiligten Kanzlei ein Ablehnungsgrund ist, anders als der 23. Zivilsenat (siehe Froitzeim, Ablehnung, Fn. 1285). In dem dortigen Fall mandatierte die Ehefrau des staatlichen Richters auf Empfehlung des Richters eine beteiligte Kanzlei. Hierin sah der der 20. Senat keinen Ablehnungsgrund. Dem ist nicht zuzustimmen. Durch die Familienzurechnung, ist diese Tatsache dem Richter oder Schiedsrichter zuzurechnen und er ist im Grundsatz so zu behandeln, als ob er selbst die Kanzlei mandatiert hätte.




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