Ein Update zu Rn. 94
Zum Werk: Froitzheim, Die Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Befangenheit in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit - Internationale Standards und KasuistikEntscheidung aufgrund eines ordnungsgemäßen Verfahrens ist kein Ablehnungsgrund
Update vom 22.12.2021
Das OLG Dresden, Beschluss vom 18.05.2021 – 4 W 283/21 stellte für den staatlichen Richter klar, dass die verfahrensrechtlich korret erfolgte Ablehnung eines Terminverlegungsantrages kein Ablehnungsgrund darstellt.
← Zurück zur Updateübersichtzuletzt bearbeitet: 22.12.2021 17:23:21
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